Schwere Lastzüge, Kraftwagen über 3,5t zGM mit einem Anhänger über 750 kg zGM
Ausbildung
Der Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung ist abhängig welche Fahrerlaubnisklasse bereits vorhanden ist und wie lange. Bei Fragen zur Ausbildung der LKW-Klassen Kontaktieren sie uns. Wie beraten sie gerne.
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich
Von Klasse B auf C:
Von Klasse C1 auf C:
Von Klasse C auf CE:
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE
Solo
Zug
Gesamt Solo und Zug
Schwere LKW, Kraftwagen über 3,5t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Ausbildung
Der Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung ist abhängig welche Fahrerlaubnisklasse bereits vorhanden ist und wie lange. Bei Fragen zur Ausbildung der LKW-Klassen kontaktieren sie uns. Wie beraten sie gerne.
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich
Von Klasse B auf C:
Von Klasse C1 auf C:
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE
Gesamt Solo und Zug
Zug
Gesamt Solo und Zug
Leichtere Lastzüge, Kraftwagen über 3,5t zGM bis 7,5t zGM mit einem Anhänger über 750 kg zGM oder Zugfahrzeug der Klasse B (KFZ bis 3,5t zGM) mit einem Anhänger über 3,5t zGM
Fahrzeugkombination jeweils max. 12t zGM
!!Achtung!! Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden auf 5 Jahre befristet. Das gilt rückwirkend auch für alle ab dem 19.01.2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse.
Ausbildung
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
Solo
Zug
Gesamt Solo und Zug
Leichtere LKW, Kraftwagen über 3,5t zGM bis 7,5t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Ausbildung
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
Solo
Zug
Gesamt Solo und Zug
Voraussetzungen
Ausbildung
Erteilung
Was darfst du fahren?
Vorraussetzungen
Ausbildung
Fahrstunden
Theoriestunden
Vorraussetzungen
Ausbildung
Erteilung
Setzt ein Unternehmen Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge ein, so dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Nur so kann Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen umgesetzt werden.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) müssen Fahrer von Gabelstaplern von entsprechend zertifizierten und autorisierten Trainern ausgebildet werden.
Seit 2002 schreibt die Berufsgenossenschaft eine mehrstufige Ausbildung für Staplerfahrer vor, wenn spezielle Flurförderfahrzeuge im Einsatz sind, wie zum Beispiel Schwerlast- oder Hochregalstapler.
Wir bieten
Praxisnahe Ausbildung nach Vorschrift
Wir bieten Ihnen ein umfassendes und praxisnahes Schulungsangebot mit Trainern, die täglichen Umgang mit Flurförderzeugen haben und über mehrere Jahre Fahr- und Lehrerfahrung verfügen. Die Ausbildung erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) & DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) und gliedert sich in zwei Bereiche:
Theoretische Ausbildung
Rechtliche Grundlagen, Flurförderzeuge und Anbaugeräte in Funktion und Art, Antriebsarten von Flurförderzeugen, Betrieb und Prüfungen, Umgang mit Lasten, Verkehrsvorschriften, Täglicher Umgang mit dem Gabelstapler, Lastdiagramm, Gefahrenstellen, Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung
Praktische Fahr- und Stapelübungen, praktischer Umgang mit dem Gabelstapler, Inbetriebnahme und Abstellen des Fahrzeuges, praktische Abschlussprüfung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung
Vorraussetzungen
Ausbildung
Fahrstunden
Theoriestunden
Vorraussetzungen
Ausbildung
Fahrstunden
Theoriestunden
Vorraussetzungen
Ausbildung
Fahrstunden
Theoriestunden
Vorraussetzungen
Ausbildung
Vorraussetzungen
Ausbildung
Fahrstunden
Vorraussetzungen
Ausbildung
Fahrstunden
Theoriestunden