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Preise

Preisübersicht

¹Die Preise beziehen sich auf eine Ausbildungszeit von 45 Minuten.
Alle Preise inklusive 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. Stand Juli 2023

Infos zu den Klassen

Klasse B
Mindestalter 18 Jahre / BF 17
(„Begleitetes Fahren“, Mindestalter 17 Jahre)
Kfz bis 3,5t zgm und max. 9 Sitzplätze.
Mit dieser Klasse darfst Du folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg oder Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3500 kg ist.
Eingeschlossene Klassen: AM, L.
Klasse B 96
(„Begleitetes Fahren“, Mindestalter 17 Jahre)
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigst Du, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zgm von mehr als 750 kg ziehen willst und die Summen der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg, ist.
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse BE
(„Begleitetes Fahren“, Mindestalter 17 Jahre)
Züge über 3,5t bis max. 7t zgm
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossene Klassen: AM, L)
Klasse A
(schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Mindestalter 24 Jahre und Krad über 45 km/H bbH, über 35 kw Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kw / kg. Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kw und Hubraum über 50 ccm.
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kfz der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kfz jedoch erst mit 21 Jahren.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Klasse A1
(Leichtkrafträder / dreirädriges Kfz)
Mindestalter 16 Jahre und Krad mit 125 ccm max. 11 kw Motorleistung Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg.
Dreirädriges Kfz mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kw Motorleistung.
Eingeschlossene Klassen: AM
Klasse A2
(Mittelschwere Krafträder)
Mindestalter 18 Jahre und Krad bis 35 kw Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kw/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung – das gilt auch für „Altbesitz“, mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4.
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Klasse AM
(Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkrafträder)
Mindestalter 15 Jahre und Krad / Fahrrad mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH; Elektromotor bis 4 kw Nennleistung, Verbrennungsmotor max. 50 ccm Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/ bbH mit Fremdzündungsmotor bis max. 50 ccm Hubraum oder andere Verbrennungsmotoren mit max. 4 kw Nutzleistung oder Elektromotoren mit max. 4 kw Nenndauerleistung, bei vierrädrigen Leichtkraffahrzeugen (Quad) Leermasse 350 kg (bei Elektromotoren ohne Batterie).
Mofa
Mindestalter 15 Jahre
Einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Roller mit max 25 km/h bbH.

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